Fachbegriffe

Klausur
Definition:

(spätlat.: „clausura“ – Verschluss; lat.: „claudere“ – schließen; „clausus“ - geschlossen). Bezeichnet den abgeschlossenen Teil eines Klosters. Als Wohn- und Lebensraum ist sie grundsätzlich nur der Klostergemeinschaft zugänglich, Außenstehende dürfen sie nicht betreten. Dieser Teil des Klosters dient als Ort des Rückzugs und der Besinnung für die Ordensmitglieder. Zur Klausur gehören Dormitorium (Schlafsaal) bzw. Zellengang und Zellen, Refektorium (Speiseraum), Kapitelsaal (Versammlungs- und Lesungsraum), Kreuzgang und Chor.

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