Fachbegriffe

Kapitelhaus
Definition:

Versammlungsort des Domkapitels. Seine Innenräume sind innerhalb einer - freilich stark beschränkten Öffentlichkeit (Bischof, Administrator, Domherren, Gesandte) als „öffentliche Räume“ anzusehen. Sie wurden daher bisweilen aufwendig und mit kommunikativer Absicht gestaltet (Ausmalung, Bildnisse, Wappen usw.). In den Versammlungsräumen (Kapitelstube) waren wichtige herrschaftliche Insignien verwahrt (z.B. Siegelstempel), dort tagte das Gremium der Domherren, fasste Beschlüsse und vollzog Rechtshandlungen.

zurück

zeige alle Einträge

Spenden und Helfen
Landesausstellung Sachsen-Anhalt 2011 Der Naumburger Meister - Bildhauer und Architekt im Europa der Kathedralen 29.6. - 2.11. 2011
UTA-Treffen
Neo Rauch im Naumburger Dom
Förderverein Welterbe an Saale und Unstrut e.V.
Naumburg Kolleg
Kontakt  |  Impressum  |  Lexikon