(lat.: episcopus). Kirchenamt mit Rechtshoheit über alle in einem Bezirk (Diözese) wirkenden Geistlichen und kirchlichen Einrichtungen. Als Stadt- wie Landesherren waren sie zugleich Repräsentanten weltlicher Hoheit. Der Bischof wurde in einem komplizierten Verfahren erwählt, bestätigt und durch Weihe eingesetzt. Bischof und Kapitel schlossen seit Beginn des 13. Jahrhunderts mehr und mehr gegenseitige Verträge (Wahlkapitulation). Die Kandidaten für bischöfliche Ämter kamen im Mittelalter größtenteils aus dem Adel. Dies förderte die Einbeziehung der Diözesen in territorialpolitische Überlegungen großer Fürstenhäuser (Doppelwahlen, Vertreibungen, Fehden). In der Kirchenhierarchie stand über mehreren Bischöfen ein Erzbischof; ihre Spitze bildete der Bischof von Rom (Papst).