Domkapitel - aktuell
Nach der Satzung vom 01.07.1994 wird als Führungsgremium für die Vereinigten Domstifter ein gemeinsames Domkapitel gebildet, welches aus sieben Domherren oder Stiftsdamen besteht. Der Vorsitzende des Domkapitels führt die Amtsbezeichnung "Dechant" und sein Stellvertreter die Amtsbezeichnung "Senior". Die Arbeit der Domherren geschieht ehrenamtlich.
An Qualifikation wird in der Satzung die Zugehörigkeit zu einer der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland gefordert. Die Auswahl wird weiter durch die Bestimmung gelenkt, dass einer der Domherren Propst der Landeskirche sein muss und dass die Wahl von zwei weiteren Mitgliedern im Einvernehmen mit der Kirchleitung der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachen erfolgt. Der geschichtlich gegebene Bezug zur Kirche wird auf diese Weise deutlich betont.
Damit stimmt auch die Zweckbestimmung der Stifter überein. Sie dienen "kirchlichen sowie auch kulturellen und sozialen Zwecken". Das wird genauer durch die Ausführung erläutert, dass es ihre Aufgabe ist, "die ihnen gehörenden Kirchen nach Kräften zu fördern und die kirchlichen und aus kirchlichem Besitz stammenden Kulturgüter, Einrichtungen, Gebäude und sonstiges Vermögen zu sichern und pfleglich zu verwalten". Das sind Aufgaben, die Kenntnisse in der Verwaltung, in Rechtsfragen, in der Denkmalpflege, in der Geschichte und Kunstgeschichte erfordern. Deshalb setzt sich das Domkapitel aus Domherren zusammen, die ganz verschiedene Lebenszusammenhänge als Hintergrund haben.














