Gemeinnützige Förderung und Pflege unserer Kirchen und Kulturgüter

Entsprechend der Satzung der Vereinigten Domstifter sind die Aktivitäten der Stiftung darauf ausgerichtet, die in ihrem Besitz befindlichen "Kirchen nach Kräften zu fördern und die kirchlichen und aus kirchlichem Besitz stammenden Kulturgüter, Einrichtungen, Gebäude und sonstiges Vermögen zu sichern und pfleglich zu verwalten."

Während die Einzelstiftungen bis 1918 dem preußischen König bzw. dem deutschen Kaiser zugeordnet waren, unterstehen die Vereinigten Domstifter heute in formaler Hinsicht der Stiftungsaufsicht des Landes Sachsen-Anhalt. In ihren inhaltlichen Entscheidungen besitzen die Vereinigten Domstifter weitgehende Unabhängigkeit.

"Die Domstifter dienen kirchlichen sowie auch kulturellen und sozialen Zwecken. Sie verfolgen damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke..."

Unabhägige Finanzierung unserer Aufgabenfelder und Projekte

Als Stiftung öffentlichen Rechts erhalten die Vereinigten Domstifter weder Kirchensteuereinnahmen noch festgesetzte Zuschüsse der öffentlichen Hand.

Die Stiftung finanziert sich aus den selbst erwirtschafteten Einnahmen aus Tourismus, Vermietung und Verpachtung sowie aus projektbezogenen Fördergeldern und Spenden. Für die erfolgreiche Bewältigung dieser Herausforderung sind erhebliche Anstrengungen erforderlich. 

PDF-Datei der Satzung der Vereinigten Domstifter, Stand April 2008